Das Verwaltungsgericht Göttingen hat den Antrag eines Nachbarn abgelehnt, mit dem dieser die Beseitigung eines neben seinem Haus im öffentlichen Straßenraum stehenden Pavillons erreichen wollte.
(VG Göttingen, Beschluss vom 18.02.2020 - 1 B 360/19)
(VG Göttingen, Beschluss vom 18.02.2020 - 1 B 360/19)