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Lärmbelastungen durch Veranstaltungen in Mehrzweckhalle für Anwohner nicht unzumutbar (17.12.2019)

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Die in Erweiterung des ursprünglichen Nutzungskonzepts genehmigten acht Veranstaltungen pro Jahr in der Mehrzweckhalle in Mudersbach (Verbandsgemeinde Kirchen), die erst um 24.00 bzw. 3.00 Uhr nachts enden, verursachen keine unzumutbaren Lärmbelastungen für die in einem allgemeinen Wohngebiet lebenden Nachbarn. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

(OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.11.2019 - 1 A 10554/19.OVG)

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