Kommt es zu einer erheblichen Grundstücksbeeinträchtigung durch auf dem Nachbargrundstück stehende Bäume, so besteht kein Anspruch auf Baumfällung oder Laubrente, wenn die landesrechtlichen Abstandsregelungen eingehalten sind. In diesem Fall ist der Eigentümer des Nachbargrundstücks kein Störer im Sinne des § 1004 BGB. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
(BGH, Urteil vom 20.09.2019 - V ZR 218/18)
(BGH, Urteil vom 20.09.2019 - V ZR 218/18)