Wird eine Mieterin von älteren Mitmietern als "Fräulein" bezeichnet, so liegt darin keine Beleidigung. Der Mieterin steht daher kein Unterlassungsanspruch zu. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden.
(AG Frankfurt am Main, vom 27.06.2019 - 29 C 1220/19)
(AG Frankfurt am Main, vom 27.06.2019 - 29 C 1220/19)