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Bezeichnung einer Mieterin als "Fräulein" durch ältere Mitmieter stellt keine Beleidigung dar (27.11.2019)

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Wird eine Mieterin von älteren Mitmietern als "Fräulein" bezeichnet, so liegt darin keine Beleidigung. Der Mieterin steht daher kein Unter­lassungs­anspruch zu. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden.

(AG Frankfurt am Main, vom 27.06.2019 - 29 C 1220/19)

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