Vor einer Klage auf Baumrückschnitt muss gemäß § 1 Abs. 1 des Landesschlichtungsgesetzes Schleswig-Holstein (LSchliG SH) ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden. Dass die Klage gemäß § 40 Abs. 1 des Nachbargesetzes Schleswig-Holstein (NachbG SH) innerhalb einer Ausschlussfrist erhoben werden muss, ist dabei unerheblich. Denn die Einleitung des Schlichtungsverfahrens hemmt nach § 204 Abs....
(BGH, Urteil vom 08.12.2017 - V ZR 16/17)
(BGH, Urteil vom 08.12.2017 - V ZR 16/17)