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Kein Schadens­ersatz­anspruch wegen Fällens eines Grenzbaums ohne Zustimmung bei Pflicht zur Zustimmung (23.10.2019)

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Einem Grund­stücks­eigen­tümer steht kein Schadens­ersatz­anspruch zu, wenn der Nachbar einen Grenzbaum ohne seine Zustimmung fällt, der Grund­stücks­eigen­tümer aber zur Zustimmung verpflichtet ist. Der Nachbar kann in diesem Fall den Einwand des rechtmäßigen Alternativ­verhaltens geltend machen. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden.

(OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.10.2017 - 3 U 24/17)

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