Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Hauseigentümer eine Kameraattrappe sowie eine Kamera, die auf seinem Grundstück angebracht sind und auf das Grundstück des Nachbarn ausgerichtet sind, entfernen muss.
(LG Koblenz, Beschluss vom 05.09.2019 - 13 S 17/19)
(LG Koblenz, Beschluss vom 05.09.2019 - 13 S 17/19)