Das Bayerische Oberste Landesgericht hat entschieden, dass ein Nachbar den Überbau seines Grundstücks mit einer Wärmedämmung, die auf der grenzseitigen Außenwand des Nachbarhauses angebracht werden soll, nicht zu dulden hat, wenn eine alternativ in Betracht kommende Ausführung als Innendämmung mit vertretbarem Aufwand bewerkstelligt werden kann. Dies ist nach den konkreten tatsächlichen Umständen des jeweiligen...
(Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 01.10.2019 - 1 ZRR 4/19)
(Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 01.10.2019 - 1 ZRR 4/19)