Die Klage eines Grundstückseigentümers gegen einen Nachbarn zur Vornahme einer bestimmten Maßnahme zur Grundstücksbefestigung ist unzulässig. Denn dem Nachbarn darf grundsätzlich keine bestimmte Maßnahme vorgeschrieben werden. Dies hat das Landgericht Heidelberg entschieden.
(LG Heidelberg, Urteil vom 27.06.2018 - 2 O 165/17)
(LG Heidelberg, Urteil vom 27.06.2018 - 2 O 165/17)