Das Landgericht Koblenz hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob ein von einem Eigentümer eines Wohnhauses angebrachtes Regenfallrohr, welches sich vor dem Haus des Nachbarn befindet, beseitigt werden muss.
(LG Koblenz, Urteil vom 05.07.2019 - 13 S 8/19)
(LG Koblenz, Urteil vom 05.07.2019 - 13 S 8/19)