Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass die Wesentlichkeit der Blendwirkung von Dachpfannen nicht schematisch, sondern nach dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zu beurteilen ist. Dazu ist im Regelfall die Durchführung eines Ortstermins erforderlich.
(OLG Hamm, Urteil vom 09.07.2019 - 24 U 27/18)
(OLG Hamm, Urteil vom 09.07.2019 - 24 U 27/18)