Das Amtsgericht München hat entschieden, dass ein zwischenzeitliches Anerkenntnis der Verpflichtung zum Rückschnitt von Thujen in einem Garten eine noch nicht abgelaufene Verjährungsfrist neu beginnen lässt.
(AG München, Urteil vom 01.10.2018 - 242 C 24651/17)
(AG München, Urteil vom 01.10.2018 - 242 C 24651/17)