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BGH: Zur ortsüblichen Einfriedung verpflichteter Grund­stücks­eigen­tümer kann Anspruch auf Beseitigung einer bereits vorhandenen Einfriedung seines Nachbarn haben (11.03.2019)

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Hat ein Grund­stücks­eigen­tümer nach § 14 Abs. 1 Satz 2 des Nachbargesetzes Hessen (NachbG HE) einen Anspruch auf Mitwirkung an der Errichtung einer ortsüblichen Einfriedung, kann er von seinem Nachbarn die Beseitigung einer bereits vorhandenen Einfriedung verlangen, wenn dies zur Erfüllung seines gesetzlichen Ein­friedungs­anspruchs erforderlich ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

(BGH, Urteil vom 21.09.2018 - V ZR 302/17)

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