Der Eigentümer eines Grundstücks hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Satellitenempfang durch einen Baum auf dem Nachbargrundstück gestört ist. Dies hat das Landgericht Koblenz entschieden.
(LG Koblenz, Beschluss vom 11.10.2018 - 6 S 204/18)
(LG Koblenz, Beschluss vom 11.10.2018 - 6 S 204/18)