Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Bewohner eines Reihenhauses keinen Anspruch darauf haben, dass ein als Lärmbelästigung empfundenes Trompetenspiel aus dem benachbarten Reihenhaus untersagt wird. Zwar sind beim Musizieren die üblichen Ruhezeiten zur Mittags- und Nachtzeit zu berücksichtigen, eine generelle Untersagung der Musik ist jedoch nicht möglich. Der Bundesgerichtshof verwies darüber hinaus darauf,...
(BGH, Urteil vom 26.10.2018 - V ZR 143/17)
(BGH, Urteil vom 26.10.2018 - V ZR 143/17)