Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass eine Luftwärmepumpe, die im Abstand von weniger als drei Metern vom Nachbargrundstück aufgestellt wird, auch unter Berücksichtigung des Baurechts nicht entfernt werden muss.
(OLG München, Urteil vom 11.04.2018 - 3 U 3538/17)
(OLG München, Urteil vom 11.04.2018 - 3 U 3538/17)