Von einem in den Außenbereich hinein gebauten Pferdestall gehen keine unzumutbaren Belästigungen etwa durch Geruch für das am Rande einer Gemeinde liegende Wohngrundstück aus. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
(VG Mainz, Urteil vom 25.04.2018 - 3 K 289/17.MZ)
(VG Mainz, Urteil vom 25.04.2018 - 3 K 289/17.MZ)