Bellt ein Wachhund in der Nachtzeit widerholt und andauernd und stört somit erheblich die Nachtruhe der Anwohner, so kann dem Hundehalter die Haltung des Tiers in der Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen auf dem Außengelände untersagt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden.
(VG Gelsenkirchen, Urteil vom 18.09.2014 - 8 K 3784/13)
(VG Gelsenkirchen, Urteil vom 18.09.2014 - 8 K 3784/13)