Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine Anwohnerin eine Kirchturmbeleuchtung mit einem Lichteinfall in ihre Wohnung dulden muss. Das Gericht berief sich in seiner Entscheidung auf das Gutachten eines Sachverständigen, dessen Messungen ergeben hatten, dass die von der Kirchturmbeleuchtung ausgehenden Lichteinwirkungen auf die betroffene Wohnung nur unwesentlich sind.
(OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.02.2018 - 12 U 40/17)
(OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.02.2018 - 12 U 40/17)