Wird ein Grundstück durch Dachlawinen eines Nachbargrundstücks beeinträchtigt, so steht dem Grundstückseigentümer ein Abwehranspruch gegenüber den Nachbarn zu. Der Grundstückseigentümer ist nicht verpflichtet die Beeinträchtigung zu dulden, insbesondere nicht wegen dem nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Schweinfurt hervor.
(LG Schweinfurt, Urteil vom 04.06.1986 - 3 S 83/85)
(LG Schweinfurt, Urteil vom 04.06.1986 - 3 S 83/85)