Wachsen die Wurzeln eines an einer Grundstücksgrenze stehenden Baumes in das Nachbargrundstück hinein und droht dadurch die Beschädigung einer Teichfolie, so besteht ein Anspruch auf Kappung der Wurzeln. Jedoch kann der Grundstückseigentümer nicht die Kappung sämtlicher in sein Grundstück hineinwachsender Wurzeln beanspruchen. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
(OLG Hamburg, Urteil vom 13.12.2015 - 321 S 24/14)
(OLG Hamburg, Urteil vom 13.12.2015 - 321 S 24/14)