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Von Kinderspielplatz ausgehender Lärm für Anwohner zumutbar (13.11.2017)

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Die von der Nutzung eines geplanten Kinderspielplatzes hervorgerufenen Lärm­beeinträchtigungen sind von den Nachbarn in der Regel als zumutbar hinzunehmen. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz und bekräftigte damit seine bisherige Rechtsprechung.

(OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.10.2017 - 1 C 11131/16.OVG)

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