Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein über die nachträgliche Betriebsbeschränkungen des Flugplatzes Westerland/Sylt neu entscheiden muss. Der Hauptantrag der klagenden Anwohner auf Aufhebung der Genehmigung für den Flugplatz blieb allerdings erfolglos.
(Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 10.07.2014 - 2 KS 1/12)
(Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 10.07.2014 - 2 KS 1/12)