Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Klage einer Anwohnerin auf Verschärfung der Nachtflugregelungen auf dem Flughafen Hannover-Langenhagen abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts gibt keine Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Gesundheit der Bewohner des klägerischen Grundstücks durch nächtlichen Fluglärm, da der gebotene Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen am Wohngebäude auf Kosten des Flughafenbetreibers ausreichend gewährleistet wurde.
(Niedersächsisches OVG, Urteil vom 09.07.2014 - 7 KS 61/10)
(Niedersächsisches OVG, Urteil vom 09.07.2014 - 7 KS 61/10)