Das Berliner Amtsgericht Neukölln hat eine Einstweilige Verfügung erlassen, mit der es Nachbarn untersagt hat, während der Fußballweltmeisterschaft nach 22 Uhr außerhalb ihrer Wohnung zu lärmen und so andere Nachbarn in ihrer Nachtruhe zu stören.
(AG Neukölln, Beschluss vom 25.06.2014 - 17 C 1004/14)
(AG Neukölln, Beschluss vom 25.06.2014 - 17 C 1004/14)