Die öffentliche Direktübertragung - Public Viewing - von maximal sechs Weltmeisterschaftsspielen der deutschen Fußballnationalmannschaft auf einem Vereinsheim-Parkplatz in Ingelheim bleibt weiterhin erlaubt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Der Eilantrag eines Anwohners gegen die Ausnahmegenehmigung blieb damit erfolglos.
(OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.06.2014 - 1 B 10544/14.OVG)
(OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.06.2014 - 1 B 10544/14.OVG)