Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat der Beschwerde eines Pferdezüchters gegen das Verbot zur Erweiterung seiner Pferdezucht stattgegeben und entschieden, dass eine Geruchsbelästigung durch Pferde nicht höher ist, als die Belästigung durch Rinder und deutlich niedriger ist als die Geruchsbelästigung durch Schweine.
(Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 15.06.2017 - 1 ME 64/17 und 1 ME 66/17)
(Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 15.06.2017 - 1 ME 64/17 und 1 ME 66/17)