Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, dass der Bau einer Flüchtlingsunterkunft auf einem Sportplatzgelände in Ostfildern zulässig ist und damit den Eilantrag einer Nachbarin gegen den Bau einer Gemeinschaftsunterkunft zur Unterbringung von Flüchtlingen abgelehnt.
(VG Stuttgart, Beschluss vom 27.08.2015 - 2 K 3693/15)
(VG Stuttgart, Beschluss vom 27.08.2015 - 2 K 3693/15)