Dringt die Katze eines Nachbarn innerhalb eines knappen halben Jahrs zweimal kurzfristig in das Schlafzimmer eines Grundstückseigentümers ein, so stellt dies noch keine Besitzstörung dar, die einen Unterlassungsanspruch rechtfertigt. Zudem muss ein Grundstückseigentümer aufgrund des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses den Besuch einer Katze auf dem Grundstück...
(LG Augsburg, Urteil vom 24.08.1984 - 4 S 2099/84)
(LG Augsburg, Urteil vom 24.08.1984 - 4 S 2099/84)