Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat den Eilantrag eines ehemaligen Stadtbaurats sowie Oberbürgermeisters der Stadt Osnabrück gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten in Osnabrück-Lüstringen abgelehnt. Dieser hatte gegen die von der Stadt Osnabrück (Antragsgegnerin) erteilte Baugenehmigung Widerspruch eingelegt und mit seinem Eilantrag die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs begehrt.
(VG Osnabrück, Beschluss vom 03.04.2024 - 2 B 3/24)
(VG Osnabrück, Beschluss vom 03.04.2024 - 2 B 3/24)