Das OLG Zweibrücken hat im Rahmen eines jahrelangen Nachbarschaftskriegs entschieden, dass gegen beide Beteiligte eines Verfahrens antragsgemäß Gewaltschutzanordnungen getroffen werden können und diese gleichermaßen die Verfahrenskosten zu tragen haben, wenn es zwischen ihnen nicht allein zur Selbstverteidigung zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit wechselseitigen Verletzungen kam.
(OLG Zweibrücken, Beschluss vom 20.04.2021 - 6 UF 16/21)
(OLG Zweibrücken, Beschluss vom 20.04.2021 - 6 UF 16/21)