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Grund­stücks­eigentümer kann vom Nachbarn für Grillen kein Mindestabstand von 10 m zur Grundstücksgrenze verlangen (24.06.2021)

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Einem Grund­stücks­eigentümer steht kein Anspruch gegen seinen Nachbarn zu, für ein Grillen einen Mindestabstand von 10 m zur Grundstücksgrenze einzuhalten. Für ein solches abwegiges Verlangen besteht keine Anspruchsgrundlage. Dies hat das Amtsgericht Idstein entschieden.

(Amtsgericht Idstein, Urteil vom 08.06.2020 - 3 C 281/19 (10))

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