Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Grundstücksnachbar - vorbehaltlich naturschutzrechtlicher Beschränkungen - von seinem Selbsthilferecht aus § 910 BGB auch dann Gebrauch machen darf, wenn durch das Abschneiden überhängender Äste das Absterben des Baums oder der Verlust seiner Standfestigkeit droht.
(BGH, Urteil vom 11.06.2021 - V ZR 234/19)
(BGH, Urteil vom 11.06.2021 - V ZR 234/19)