Ein kleiner Bordellbetrieb ohne Wohnnutzung ist in einem faktischen Industriegebiet zulässig. Ein solcher Betrieb widerspricht nicht der typischen Funktion eines Industriegebiets. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
(Bayerischer VGH, Urteil vom 09.09.2020 - 9 BV 17.2417)
(Bayerischer VGH, Urteil vom 09.09.2020 - 9 BV 17.2417)