Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass im Verhältnis einzelner Grundstücksnachbarn ein Wegerecht nicht aufgrund Gewohnheitsrechts durch eine - sei es auch jahrzehntelange - Übung entstehen kann. Außerhalb des Grundbuchs kann ein Wegerecht nur aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung oder als Notwegrecht unter den Voraussetzungen des § 917 BGB bestehen.
(BGH, Urteil vom 24.01.2020 - V ZR 155/18)
(BGH, Urteil vom 24.01.2020 - V ZR 155/18)