Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Betreiber eines Recyclingunternehmens bzw. der Eigentümer des Betriebsgrundstücks nicht verschuldensunabhängig haften, wenn bei der Zerkleinerung eines Betonteils ein darin einbetonierter Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg detoniert und dadurch die Nachbarhäuser beschädigt werden.
(BGH, Urteil vom 05.07.2019 - V ZR 96/18 und 108/18)
(BGH, Urteil vom 05.07.2019 - V ZR 96/18 und 108/18)