Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat das Landratsamt Esslingen als Vertreter des Landes Baden-Württemberg dazu verurteilt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Lärmbelästigungen in Form von lauter Musik, übermäßig lauten Unterhaltungen und Geschrei zur Nachtzeit (22:00 - 06:00 Uhr), welche durch die Bewohner einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge verursacht werden, zu unterbinden.
(VG Stuttgart, Urteil vom 11.06.2019 - 2 K 6575/16)
(VG Stuttgart, Urteil vom 11.06.2019 - 2 K 6575/16)