Das Amtsgericht München hat entschieden, dass nicht jede Einwirkung auf das Grundstückseigentum auch eine Beeinträchtigung desselben darstellt. Das gelegentliche Ablagern von ein bis zwei Schaufeln Schnee fällt nicht darunter.
(AG München, Urteil vom 20.07.2017 - 213 C 7060/17)
(AG München, Urteil vom 20.07.2017 - 213 C 7060/17)