Beschädigt ein Grundstückseigentümer den an der Grundstücksgrenze stehenden Maschendrahtzaun eines Nachbarn, so macht sich der Grundstückseigentümer schadensersatzpflichtig. Wird nur ein Teil eines einheitlichen Zauns beschädigt, so ist kein Abzug "Neu für Alt" zu berücksichtigen. Zudem ist die Verletzung der landesnachbarrechtlichen Abstandsgrenzen unerheblich, wenn der...
(AG Trier, Urteil vom 07.06.2024 - 7 C 177/22)
(AG Trier, Urteil vom 07.06.2024 - 7 C 177/22)