In einem Nachbarschaftsstreit verurteilte das Amtsgericht München am 30.05.2022 den Beklagten zur Beseitigung der auf seinem Grundstück an der Grundstücksgrenze zum Klägergrundstück neben dem dort befindlichen Garagengebäude stehenden Scheinzypresse (ohne Entfernung des Wurzelstocks).
(AG München, Urteil vom 30.05.2022 - 155 C 10864/18)
(AG München, Urteil vom 30.05.2022 - 155 C 10864/18)