Am Talbothof in Aachen gibt es weder ein (vorläufiges) Verbot für Schwerlastverkehr noch wird das dortige Haltverbot vorläufig ausgesetzt. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden.
(VG Aachen, Beschluss vom 23.08.2024 - 10 L 584/24)
(VG Aachen, Beschluss vom 23.08.2024 - 10 L 584/24)