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Fußgänger ist von einem Halteverbot nicht betroffen und kann daher nicht gegen das Halteverbot klagen (02.09.2024)

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Am Talbothof in Aachen gibt es weder ein (vorläufiges) Verbot für Schwerlastverkehr noch wird das dortige Haltverbot vorläufig ausgesetzt. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden.

(VG Aachen, Beschluss vom 23.08.2024 - 10 L 584/24)

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