Kommt es im Zuge eines Streits zwischen zwei Nachbarn wegen der Öffnung des Fensters im Hausflur zu einer Attacke, so rechtfertigt dies Gewaltschutzanordnungen. Dabei ist unerheblich, ob der Attackierte durch sein Verhalten zur Eskalation der Situation beigetragen hat. Dies hat das Amtsgericht Solingen entschieden.
(AG Solingen, Beschluss vom 12.04.2024 - 37 F 20/24)
(AG Solingen, Beschluss vom 12.04.2024 - 37 F 20/24)