Das Oberlandesgericht Nürnberg hat die Klage eines Nachbarn auf Durchsetzung des „Fensterrechts“ abgewiesen. In erster Instanz hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth den vom Kläger gegen die Grundstücksnachbarn geltend gemachten Anspruch, die auf der Grundstücksgrenze befindlichen Fenster großflächig blickdicht zu gestalten und geschlossen zu halten, zuerkannt. Das OLG hat nun die Entscheidung abgeändert.
(OLG Nürnberg, Urteil vom 18.06.2024 - 6 U 2481/22)
(OLG Nürnberg, Urteil vom 18.06.2024 - 6 U 2481/22)