Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von 199,90 m in Ahlen, die der Kreis Warendorf im Februar 2020 erteilt und im Dezember 2021 im Hinblick auf den geplanten Wechsel des Anlagentyps geändert hat, ist rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht entschieden.
(OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.01.2024 - 8 D 92/22.AK)
(OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.01.2024 - 8 D 92/22.AK)