Wer keinen Zugang zur Straße hat, darf über Nachbars Grundstück gehen. Auch wenn es den Nachbarn stört. Dies hat das LG Lübeck in einem Fall entschieden, in dem eine Frau den Weg zur Gartenparzelle des Nachbarn mit Pflanzsteinen blockiert hatte.
(LG Lübeck, Urteil vom 18.08.2023 - 3 O 309/22)
(LG Lübeck, Urteil vom 18.08.2023 - 3 O 309/22)