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Sturz aufgrund eines nachbarlichen Osternestes im Treppenhaus begründet Haftung des Nachbarn (16.04.2014)

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Stürzt ein Mieter über ein vom Nachbarn im Treppenhaus aufgestelltes Osternest, so muss der Nachbar für die Unfallfolgen haften. War dem Mieter aber die Existenz des Osternestes seit Wochen bekannt, ist ihm ein hälftiges Mitverschulden an dem Sturz anzulasten. Dies hat das Amtsgericht Dortmund entschieden.

(AG Dortmund, Urteil vom 24.07.2012 - 425 C 4188/12)

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