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Zufahrt zu einem Hinter­lieger­grundstück besteht nicht uneingeschränkt (20.07.2022)

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Der Umfang eines Geh- und Fahrtrecht muss sich immer am Einzelfall orientieren und besteht unter Umständen nicht uneingeschränkt. Bei der Zufahrt zu einem Hinter­lieger­grundstück sind damit gewisse Beeinträchtigungen der Zufahrtsbreite hinzunehmen. Darauf hat das Pfälzischen Oberlandesgericht in einem Hinweisbeschluss aufmerksam gemacht.

(OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.05.2022 - 7 U 150/20)

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