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Lärm aufgrund wendender U-Bahn-Züge ist immissions­schutz­rechtlich privilegiert (07.12.2021)

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Der Lärm, der von auf Wendegleisen befindlichen U-Bahn-Zügen ausgeht, ist immissions­schutz­rechtlich privilegiert. Es besteht kein Anspruch auf Einhaltung der Grenzwerte der TA-Lärm. Ein Unter­lassungs­anspruch kann sich aber aus §§ 1004, 906 BGB ergeben. Dies hat der Hessische Verwaltungs­gerichts­hof entschieden.

(Hessischer VGH, Beschluss vom 30.08.2021 - 9 A 1635/18.Z)

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