Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass die Umnutzung eines landwirtschaftlichen Gebäudes in eine gewerbliche Schlosserei im 1-Mann-Betrieb im konkreten Fall nicht gegen nachbarschützende Vorschriften verstößt.
(VG Trier, Urteil vom 25.06.2014 - 5 K 190/14.TR)
(VG Trier, Urteil vom 25.06.2014 - 5 K 190/14.TR)