Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klagen einer Hauseigentümerin gegen zwei erteilte Genehmigungen zur Errichtung von jeweils zwei Windkraftanlagen im Windpark Hungerberg abgewiesen. Umweltverträglichkeitsprüfung belegt keine zu befürchtenden erheblichen Umweltauswirkungen durch Errichtung der Windkraftanlagen.
(VG Trier, Urteil vom 16.06.2014 - 6 K 749/13.TR und 6 K 1475/13.TR)
(VG Trier, Urteil vom 16.06.2014 - 6 K 749/13.TR und 6 K 1475/13.TR)